Seit vergangenen Donnerstag befindet sich Köln in der Inzidenzstufe 2 nach der Corona-Schutzverordnung. Für die Heimspiele der U17 am Samstag (13 Uhr) im Stadion Merianstraße gegen Borussia Mönchengladbach und der U23 am Sonntag (15.30 Uhr) auf dem Kunstrasenplatz am Jean-Löring-Sportpark gegen den SV Eilendorf sowie der weiteren Jugendspiele bittet die Fortuna die Zuschauer folgende Punkte unbedingt zu beachten!
Für alle Zuschauer gelten aufgrund behördlicher Vorgaben die 3G-Regeln (getestet, geimpft oder genesen). Wir bitten Sie den entsprechenden Nachweis unaufgefordert am Eingang vorzuzeigen. Zudem registrieren sich die Besucher der Heimspiele der Fortuna vor Ort bitte über den QR-Code am Spieltag zwecks einfacher Rückverfolgung. Entsprechende Hinweisschilder werden im Eingangsbereich aushängen. Es gibt nur einen Zugang zum Platz. Es werden maximal 100 Zuschauer zugelassen. Wir weisen auf eine Maskenpflicht am Eingang hin. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand ist einzuhalten.
In der Inzidenzstufe 2 (Inzidenz stabil über 35,1-100): In der Inzidenzstufe 2 befinden sich in unserem Verbandsgebiet derzeit (Stand: 13. August 2021) die Stadt Köln, die Stadt Bonn, der Oberbergische Kreis und der Rhein-Erft Kreis. In diesen Städten und Kreisen ist der Kontaktsport auf 25 Spieler*innen beschränkt.
Dies hat auch Einfluss auf den Spielbetrieb der Nachwuchsmannschaften. Im Vergleich zu den vorherigen Inzidenzstufen müssen diese Spieler*innen beim Trainings- und Spielbetrieb getestet sein. Genese und vollständig Geimpfte (sogenannte Immunisierte) werden nicht zu dieser Personenzahl hinzugezählt. Das bedeutet, dass jede Mannschaft maximal zwölf getestete Spieler*innen einsetzen darf. Vollständig geimpfte und genese Spieler*innen erhöhen die Zahl pro Mannschaft.
Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren ist der Kontaktsport ebenfalls bis 25 Spieler*innen (zzgl. Immunisierte, d.h. geimpft/genesen) möglich. Für diese Gruppe ist jedoch, im Gegensatz zu den anderen Altersgruppen in der Inzidenzstufe 2, kein negativer Testnachweis erforderlich. Die Kinder/Jugendlichen können von zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betreut werden.