Die Landesregierung hat am 6. Mai 2020 mit Wirkung ab dem 7. Mai 2020 den stufenweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb erlaubt, allerdings vorerst nur mit der Öffnung von Außensportanlagen. Öffentliche Gebäude (Hallen, Vereinsheime etc.) stehen derzeit dem Vereins- und Freizeitsport noch nicht zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme sind u.A.
· die Gewährleistung eines ausreichend großen Personenabstands (1,5-2 Meter)
· die kontaktfreie Durchführung des Trainings ohne Wettkampfsimulationen und -spiele
· konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
· Umkleidekabinen, Wasch- und Gemeinschaftsräume sowie Gastronomiebereiche dürfen nicht genutzt werden.
· Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung von Nassbereichen darf nicht in der Sportstätte
· die Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen
· keine Gefährdung von Risikogruppen
· keine Zuschauer
„Aktuell erarbeiten wir in Anlehnung an die Vorgaben ein Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes. Der Ball wird allerdings erst im Laufe kommender Woche wieder rollen“, so Vorstandsmitglied Peter Resvanis. „Wir wollen nichts überstürzen und keinesfalls unkalkulierbare Risiken eingehen, da nach wie vor die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und das Wohl unserer Mitarbeiter, Trainer und Mitglieder im Mittelpunkt stehen.“